Cemal Kemal Altun
Cemal Kemal Altun
Ein Audioguide zu Flucht – Exil – Verfolgung in der Berliner Hardenbergstraße erinnert an den aus der Türkei geflohenen Cemal Kemal Altun, der hier seinen Tod fand
Eike Stegen
Entlang der Berliner Hardenbergstraße verdichten sich auf verblüffende Weise mehrere Geschichten von Flucht, Exil und Verfolgung, die dazu Einblicke in das armenisch-deutsch-türkische Beziehungsgeflecht in Bezug auf Nationalsozialismus und den Genozid an den Armeniern geben. Dem Projekt „Flucht – Exil – Verfolgung“ ist es ein Anliegen, seinen Teil zu einer mehrperspektivischen Geschichtsvermittlung in der postnazistischen Einwanderungsgesellschaft Deutschlands zu leisten. Mit Hilfe des downloadbaren Audioguides in deutscher, englischer und türkischer Sprache sollen die Nutzer_innen motiviert werden, Perspektiven und Verknüpfungen zu anderen Erinnerungsgemeinschaften und -bildern kennenzulernen. Mehrheitsgesellschaftlich bzw. dominanzkulturell marginalisierte historische Positionen und Codes sollen lebensweltlich-orientiert zugänglich gemacht werden. Denn „die zukünftige deutsche Gesellschaft wird sich zum größten Teil aus Menschen zusammensetzen, die aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Herkunft und historisch-politischen Orientierung weder über unmittelbares noch über familientradiertes Erfahrungswissen auf den Nationalsozialismus zurückgreifen können. Die Geschichtskonstruktionen sind deshalb in hohem Maße von der Fähigkeit und Bereitschaft junger Menschen abhängig, aus ihrer eigenen Erlebnis- und Erfahrungswelt Brücken zur Vergangenheit zu schlagen.“
Projekt-Konzeption, Recherche und Umsetzung: Tanja Lenuweit, Eike Stegen, David Zolldan
Seit 1996 erinnert eine Steinskulptur des deutsch-iranischen Malers und Bildhauers Akbar Behkalam vor dem ehemaligen Verwaltungsgericht an Cemal Kemal Altun. In Deutsch und Türkisch ist hier zu lesen: „Cemal Kemal Altun stürzte sich am 30. August 1983 als politischer Flüchtling hier aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts aus Angst vor Auslieferung in den Tod. Politisch Verfolgte müssen Asyl erhalten.“
Altun, geboren 1960, war ein politisch engagierter Student. Nach dem Militärputsch in der Türkei am 12. September 1980 wurden Freund_innen verhaftet und gefoltert. Da Altun dasselbe für sich befürchtete, verließ er am 8. November 1980 die Türkei. Über den Balkan, die Tschechoslowakei und DDR gelangte er am 10. Januar 1981 nach West-Berlin, wo eine Schwester wohnte. Er stellte zunächst keinen Asylantrag, da er die politische Lage beobachten und womöglich schon bald in die Türkei zurückkehren wollte. In Berlin erfuhr er von türkischen Ermittlungen gegen ihn, die den Mord an Gün Sazak, stellvertretender Vorsitzender der rechtsextremen Partei MHP, im Mai 1980 betrafen. Rückkehr in die Türkei hätte nunmehr unweigerlich Inhaftierung und Folter bedeutet. Also stellte Altun am 7. September 1981 einen Asylantrag.
Altuns Akte wurde von deutschen Sicherheitsbehörden an Interpol Ankara weitergeleitet mit der Frage, ob nicht ein Auslieferungsantrag gestellt werden möchte. Am 18. Mai 1982 beantragte Ankara die Auslieferung. Wolfgang Wieland, Altuns Anwalt, kommentierte rückblickend zynisch: „Artikel 16 Grundgesetz, aktualisierte Fassung: Politisch Verfolgte werden umgehend an ihre Verfolgerstaaten ausgeliefert. Zuvor ist diesen Amtshilfe zu leisten.“ Innenminister Friedrich Zimmermanns Drängen auf Abschiebung und die zahllosen Berichte über Folter und Tod in türkischen Gefängnissen nach dem Militärputsch führten bereits vor Altuns Tod zu einer Solidaritätskampagne. Eine bereits in Gang gesetzte Abschiebung – Polizisten holten ihn am 15. Mai 1982 aus der Zelle: „Es geht nach Frankfurt!“ – konnte zwar aufgrund öffentlichen Drucks verhindert werden, aber bis zu Altuns Tod beharrte die Bundesregierung auf Auslieferung (der deutsche Botschafter könnte ihn ja in türkischer Haft besuchen). Das für die Auslieferungshaft zuständige Kammergericht entschied immer wieder unerbittlich auf Fortdauer der Haft.
Am 6. Juni 1983 hatte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Altuns Asylantrag als berechtigt anerkannt. Gegen diese Anerkennung klagte der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten vor dem Berliner Verwaltungsgericht, um die Abschiebung zügig zu ermöglichen. Am 25. August 1983 war der erste Verhandlungstag, am 30. August 1983 sollte der zweite Verhandlungstag beginnen. Altuns Todessprung an jenem Tag verstärkte die öffentliche Anteilnahme: Intensiv wurde über den Umgang mit Flüchtlingen, über deutsche Verantwortung in Anbetracht der NS-Geschichte und über die deutsch-türkischen Beziehungen diskutiert.
Viele Beteiligte begründeten ihr Engagement für Cemal Kemal Altun mit einer historisch bedingten Verpflichtung, die sich gerade in Berlin als ehemaliger Zentrale der nationalsozialistischen Verbrechensherrschaft ergeben würde. Wolf-Dieter Narr, Politik-Professor an der Freien Universität Berlins, nannte es vor dem Tod Altuns „unabdingbar“, ihm Asyl zu gewähren, „um der Freiheitlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins willen, um der Glaubwürdigkeit des bei uns bestehenden Rechts auf politisches Asyl und der darin nicht zuletzt zum Ausdruck kommenden Erfahrungen auch leidvoller deutscher Geschichte.“
Wolfgang Wieland, Altuns Anwalt (und 2001 Justizsenator Berlins), appellierte in den Schlussworten seiner Grabrede am 4. September 1983 an das „Vermächtnis der deutschen Antifaschisten“: „Dein Tod darf nicht umsonst gewesen sein, weil immer noch nicht verbindlich erklärt wurde, dass mit dem Terror der Auslieferung an die türkischen Generäle ein für allemal Schluss ist, weil immer noch nicht verbindlich erklärt wurde, dass das Vermächtnis der deutschen Antifaschisten erfüllt wird: dass es in Deutschland nie wieder Faschismus geben soll. Das heißt auch, dass deutsche Regierende nie wieder mit Faschisten, nie wieder mit Generälen, nie wieder mit Diktatoren zu Lasten der gepeinigten Menschen zusammenarbeiten dürfen.“
Verfolgte des Naziregimes selbst demonstrierten im Juli 1982 vor der Haftanstalt in Moabit, in der Altun einsaß. Ein Sprecher der Gruppe erläuterte: „Wir sind eine Gruppe von Leuten, die selber verfolgt wurden, die gelitten haben und denen man damals auch nicht geglaubt hat, dass sie politisch verfolgt wurden. Auch die Nazis haben versucht, unsere Auslieferung durch vorgeschobene kriminelle Straftatbestände zu erreichen. Viele politisch Verfolgte wurden deshalb von Ländern abgewiesen und ausgeliefert, in denen sie glaubten, Schutz vor Verfolgung gefunden zu haben.“
Die „tageszeitung“ erinnerte im Januar 1983 im Zusammenhang mit Altun an die Auslieferung von vier deutschen politischen Emigrant_innen aus den Niederlanden an die Gestapo 1934, ein Fünfter entging der Auslieferung nur, weil er über norwegische Papiere verfügte: Willy Brandt. Und die Münchener Abendzeitung kommentierte zu Altuns Tod: „Wie viele deutsche Asylanten hätten wohl ein anderes, schreckliches Schicksal erlitten, wenn es statt Menschen nur Paragraphenritter an den Nazi-Grenzen gegeben hätte.“
Cemal Kemal Altuns Bruder, Ahmed Altun, der vor seiner Flucht ins französische Exil Parlamentsabgeordneter der links-sozialdemokratischen CHP war, schrieb im Dezember 1983: „Heute bin ich in tiefer Trauer, dass ich ihm den Vorschlag gemacht habe, in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl zu beantragen. In Anbetracht des von den Deutschen während des Hitler-Faschismus Erduldeten und der daraus gezogenen Lehren hatte ich meinem Bruder gesagt, dass sein Antrag auf politisches Asyl in der Bundesrepublik Deutschland angenommen werden würde. Jetzt muss ich zugeben, dass dies ein sehr falscher Rat war.“
Altun berief sich bei seiner Ankunft in West-Berlin auf das im Grundgesetz im Artikel 16 garantierte Recht auf Asyl. Der Artikel regelte neben dem Asylrecht auch die Staatsangehörigkeit und den Auslieferungsschutz. Bei den Beratungen hierzu 1948/49 wurde deutlich, dass die nationalsozialistische Politik als eine Art dunkle Folie für diese Normen gesehen wurde: Die NS-Ausbürgerungspolitik begann 1933 mit dem „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“, das zur Ausbürgerung zig Tausender politischer Emigrant_innen sowie Jüdinnen und Juden führte. Die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, wonach Juden Staatsbürgerschaft und Vermögen beim Überschreiten der Reichsgrenze verloren, flankierte legalistisch Deportation und Mord. Die zuvor erfolgte Vertreibung jüdischer Deutscher und Österreicher und deren Schwierigkeiten, Asyl zu finden, war bei den Beratungen zum Asylrecht im Artikel 16 ebenso präsent, insbesondere die gescheiterte Konferenz von Evian 1938. Somit lässt sich Artikel 16 als eine grundrechtliche Bewältigung der NS-Vergangenheit lesen.
Sowohl in den Beratungen 1948/49 als auch in ersten Grundgesetzkommentaren aus den 1950er Jahren zeigte sich ein weiterer Motivstrang: die Abgrenzung gegen den „Osten“, gegen den Kommunismus. Der Artikel 16 wurde so gesehen zum Gegenentwurf zur Politik des Staatsangehörigkeitsentzugs der Länder des Ostblocks. Und stärker noch als die politisch Verfolgten der NS-Zeit standen die politisch Verfolgte in der sowjetischen Besatzungszone beispielgebend vor Augen, welche nach Artikel 16 Asyl genießen sollten. Insofern spiegelt sich im Artikel 16 ein antitotalitärer Konsens, wie er erinnerungspolitisch mit den Gedenksteinen für die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus am Steinplatz zum Ausdruck kommt.
1993 wurde Artikel 16 mit breiter im Bundestag neu gefasst, begleitet von einer Welle rassistischer Pogrome. Artikel 16a behandelte nunmehr das Asylrecht, das durch mehrere einschränkende Regelungen (Herkunft oder Einreise eines Flüchtlings aus „sicheren“ Staaten, Flughafenverfahren, Asylbewerberleistungsgesetz) faktisch zu einer Abschottung: 2007 gab es weniger als 20.000 Asylanträge. Jüngst stellen Gerichtsentscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (mangelhaft und menschenunwürdig) und zum fehlenden Rechtsschutz vor Abschiebungen in „sichere“ Staaten die Regelungen von 1993 in Frage. Flucht und Vertreibung sind in der europäischen und deutschen Politik (Schiffskatastrophen im Mittelmeer, politische Aktionen von Flüchtlingen, rechte Kampagnen gegen Flüchtlingsunterkünfte) auf die Agenda zurückgekehrt.
Während der Fall Altun in Berlin verhandelt wurde, waren die türkisch-deutschen Beziehungen zum einen durch den Militärputsch vom 12. September 1980 geprägt, zum anderen durch eine fremdenfeindliche Sicht auf türkische, vermeintlich Asyl missbrauchende Zuwanderinnen und Zuwanderer.
„Im Interesse der Fortführung einer nach wie vor guten Zusammenarbeit mit der Türkei auf polizeilichem Gebiet, aber auch im Interesse der Glaubwürdigkeit des Auslieferungsverkehrs mit der Türkei insgesamt“, so schrieb Innenminister Friedrich Zimmermann im Juli 1983 seinem Justizministerkollegen Engelhard, wäre Altun unverzüglich abzuschieben. Zimmermann war gerade in der Türkei gewesen, hatte eine schnelle Bearbeitung der seit dem Putsch gestellten 135 Auslieferungsanträge zugesagt und 180 neue Anträge entgegengenommen. Militärjunta, politische Verfolgung und Folter waren für ihn weniger wichtig als polizeiliche Kooperation mit dem NATO-Partner Türkei im Kampf gegen „Kriminelle und Terroristen“.
Dieses Interesse offenbarte sich auch in einem Schreiben des Justizstaatssekretär Klaus Kinkel (später Justiz- und Außenminister) an den zögernden Außenminister Genscher. Altuns Bruder wäre der „Moskau-Fraktion“ der türkisch-sozialdemokratischen Partei CHP zuzurechnen. Altuns Studentenverein, so Kinkel, würde „von den türkischen Behörden als terroristischer und kommunistischer Verein betrachtet [...]. Hauptsächlich aus Kreisen des linksextremen politischen Spektrums wird die Bundesregierung wegen ihrer Absicht angegriffen, die Auslieferung zu vollziehen.“
Anfang der 1980er Jahre setzten sich Medien in der Bundesrepublik erstmals intensiv mit einem so genannten Missbrauch des Asylrechts auseinander. „Ausländerwelle“, so titelte Der Spiegel im Juni 1980 und fragte: „Wird Westdeutschland überflutet von einer Fremdenwelle, müssen Massenlager her für die Asylanten oder gar Grenzrichter, die kurzen Prozeß machen? Der Mißbrauch der Asylbestimmungen heizt die Überfremdungsdebatte an und bedroht eine Verfassungsgarantie, die zum Besten der bundesdeutschen Rechtsordnung gehört.“ Der Spiegel schrieb im erwähnten Artikel weiter: „Im Visier haben die Bonner vor allem die Türken - sie stellen rund 60 Prozent der knapp 49.000 Asylbewerber, die in den ersten vier Monaten dieses Jahres auf vielfältigen Wegen ins Land strömten. Und gerade bei Ankömmlingen aus Anatolien befällt Deutsche, wie der Bonner Innenstaatssekretär Andreas von Schoeler weiß, leicht eine ‚brisante Mischung’ von Angstvokabeln ‚wie Öl, Ajatollah und Islam’, gedeiht schnell ‚Überfremdungsangst’, wird ‚vieles irrational’.“
So nimmt es nicht Wunder, dass die Zeitung Die Welt am 1. September 1983 Altuns Tod zwar bedauert, angesichts der Ausländerwellen, –ströme und –fluten aber vor Deichbruch warnt: „Und schon wird von interessierter Seite spekuliert, wie diese jedenfalls übereilte Tat politisch ausgenutzt werden kann, um die Bundesregierung unter Druck zu setzen. Was will man erreichen – dass künftig jeder ins Land darf, der möchte, ohne dass einem Gericht die Gelegenheit gegeben wird, den Anspruch des Bewerbers zu überprüfen?“ Und kürzer noch kommentierte am selben Tag BILD: „Nun ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat, aber sie darf nicht Sammellager aller in der Welt werden, die sich hier ein schönes Leben erhoffen.“
Cremer, Hendrick: Die Asyldebatte in Deutschland. 20 Jahre nach dem „Asylkompromiss“. Tübingen 2013. (=Deutsches Institut für Menschenrechte. Essay Nr. 14. Juni 2013.)
Seibert, Niels: Vergessene Proteste. Internationalismus und Antirassismus 1964-1983. Münster 2008.
Wittreck, Fabian: Artikel 16 [Ausbürgerung, Auslieferung], Artikel 16a [Asylrecht]. In: Dreier, Horst (Hg.): Grundgesetz-Kommentar. Bd 1. Präambel, Artikel 1-19. 3.Aufl. Tübingen 2013. S.1513-1631.
Abbildung: Screenshot eines Ausschnitts der Website "Flucht-Exil-Verfolgung", Denkmal von Akbar Behkalam in der Hardenbergstraße, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons
Projekt-Konzeption, Recherche und Umsetzung: Tanja Lenuweit, Eike Stegen, David Zolldan
Cemal Kemal Altun
Seit 1996 erinnert eine Steinskulptur des deutsch-iranischen Malers und Bildhauers Akbar Behkalam vor dem ehemaligen Verwaltungsgericht an Cemal Kemal Altun. In Deutsch und Türkisch ist hier zu lesen: „Cemal Kemal Altun stürzte sich am 30. August 1983 als politischer Flüchtling hier aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts aus Angst vor Auslieferung in den Tod. Politisch Verfolgte müssen Asyl erhalten.“
Altun, geboren 1960, war ein politisch engagierter Student. Nach dem Militärputsch in der Türkei am 12. September 1980 wurden Freund_innen verhaftet und gefoltert. Da Altun dasselbe für sich befürchtete, verließ er am 8. November 1980 die Türkei. Über den Balkan, die Tschechoslowakei und DDR gelangte er am 10. Januar 1981 nach West-Berlin, wo eine Schwester wohnte. Er stellte zunächst keinen Asylantrag, da er die politische Lage beobachten und womöglich schon bald in die Türkei zurückkehren wollte. In Berlin erfuhr er von türkischen Ermittlungen gegen ihn, die den Mord an Gün Sazak, stellvertretender Vorsitzender der rechtsextremen Partei MHP, im Mai 1980 betrafen. Rückkehr in die Türkei hätte nunmehr unweigerlich Inhaftierung und Folter bedeutet. Also stellte Altun am 7. September 1981 einen Asylantrag.
Altuns Akte wurde von deutschen Sicherheitsbehörden an Interpol Ankara weitergeleitet mit der Frage, ob nicht ein Auslieferungsantrag gestellt werden möchte. Am 18. Mai 1982 beantragte Ankara die Auslieferung. Wolfgang Wieland, Altuns Anwalt, kommentierte rückblickend zynisch: „Artikel 16 Grundgesetz, aktualisierte Fassung: Politisch Verfolgte werden umgehend an ihre Verfolgerstaaten ausgeliefert. Zuvor ist diesen Amtshilfe zu leisten.“ Innenminister Friedrich Zimmermanns Drängen auf Abschiebung und die zahllosen Berichte über Folter und Tod in türkischen Gefängnissen nach dem Militärputsch führten bereits vor Altuns Tod zu einer Solidaritätskampagne. Eine bereits in Gang gesetzte Abschiebung – Polizisten holten ihn am 15. Mai 1982 aus der Zelle: „Es geht nach Frankfurt!“ – konnte zwar aufgrund öffentlichen Drucks verhindert werden, aber bis zu Altuns Tod beharrte die Bundesregierung auf Auslieferung (der deutsche Botschafter könnte ihn ja in türkischer Haft besuchen). Das für die Auslieferungshaft zuständige Kammergericht entschied immer wieder unerbittlich auf Fortdauer der Haft.
Am 6. Juni 1983 hatte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Altuns Asylantrag als berechtigt anerkannt. Gegen diese Anerkennung klagte der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten vor dem Berliner Verwaltungsgericht, um die Abschiebung zügig zu ermöglichen. Am 25. August 1983 war der erste Verhandlungstag, am 30. August 1983 sollte der zweite Verhandlungstag beginnen. Altuns Todessprung an jenem Tag verstärkte die öffentliche Anteilnahme: Intensiv wurde über den Umgang mit Flüchtlingen, über deutsche Verantwortung in Anbetracht der NS-Geschichte und über die deutsch-türkischen Beziehungen diskutiert.
Die Gegenwart der Vergangenheit
Viele Beteiligte begründeten ihr Engagement für Cemal Kemal Altun mit einer historisch bedingten Verpflichtung, die sich gerade in Berlin als ehemaliger Zentrale der nationalsozialistischen Verbrechensherrschaft ergeben würde. Wolf-Dieter Narr, Politik-Professor an der Freien Universität Berlins, nannte es vor dem Tod Altuns „unabdingbar“, ihm Asyl zu gewähren, „um der Freiheitlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins willen, um der Glaubwürdigkeit des bei uns bestehenden Rechts auf politisches Asyl und der darin nicht zuletzt zum Ausdruck kommenden Erfahrungen auch leidvoller deutscher Geschichte.“
Wolfgang Wieland, Altuns Anwalt (und 2001 Justizsenator Berlins), appellierte in den Schlussworten seiner Grabrede am 4. September 1983 an das „Vermächtnis der deutschen Antifaschisten“: „Dein Tod darf nicht umsonst gewesen sein, weil immer noch nicht verbindlich erklärt wurde, dass mit dem Terror der Auslieferung an die türkischen Generäle ein für allemal Schluss ist, weil immer noch nicht verbindlich erklärt wurde, dass das Vermächtnis der deutschen Antifaschisten erfüllt wird: dass es in Deutschland nie wieder Faschismus geben soll. Das heißt auch, dass deutsche Regierende nie wieder mit Faschisten, nie wieder mit Generälen, nie wieder mit Diktatoren zu Lasten der gepeinigten Menschen zusammenarbeiten dürfen.“
Verfolgte des Naziregimes selbst demonstrierten im Juli 1982 vor der Haftanstalt in Moabit, in der Altun einsaß. Ein Sprecher der Gruppe erläuterte: „Wir sind eine Gruppe von Leuten, die selber verfolgt wurden, die gelitten haben und denen man damals auch nicht geglaubt hat, dass sie politisch verfolgt wurden. Auch die Nazis haben versucht, unsere Auslieferung durch vorgeschobene kriminelle Straftatbestände zu erreichen. Viele politisch Verfolgte wurden deshalb von Ländern abgewiesen und ausgeliefert, in denen sie glaubten, Schutz vor Verfolgung gefunden zu haben.“
Die „tageszeitung“ erinnerte im Januar 1983 im Zusammenhang mit Altun an die Auslieferung von vier deutschen politischen Emigrant_innen aus den Niederlanden an die Gestapo 1934, ein Fünfter entging der Auslieferung nur, weil er über norwegische Papiere verfügte: Willy Brandt. Und die Münchener Abendzeitung kommentierte zu Altuns Tod: „Wie viele deutsche Asylanten hätten wohl ein anderes, schreckliches Schicksal erlitten, wenn es statt Menschen nur Paragraphenritter an den Nazi-Grenzen gegeben hätte.“
Cemal Kemal Altuns Bruder, Ahmed Altun, der vor seiner Flucht ins französische Exil Parlamentsabgeordneter der links-sozialdemokratischen CHP war, schrieb im Dezember 1983: „Heute bin ich in tiefer Trauer, dass ich ihm den Vorschlag gemacht habe, in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl zu beantragen. In Anbetracht des von den Deutschen während des Hitler-Faschismus Erduldeten und der daraus gezogenen Lehren hatte ich meinem Bruder gesagt, dass sein Antrag auf politisches Asyl in der Bundesrepublik Deutschland angenommen werden würde. Jetzt muss ich zugeben, dass dies ein sehr falscher Rat war.“
Artikel 16
Altun berief sich bei seiner Ankunft in West-Berlin auf das im Grundgesetz im Artikel 16 garantierte Recht auf Asyl. Der Artikel regelte neben dem Asylrecht auch die Staatsangehörigkeit und den Auslieferungsschutz. Bei den Beratungen hierzu 1948/49 wurde deutlich, dass die nationalsozialistische Politik als eine Art dunkle Folie für diese Normen gesehen wurde: Die NS-Ausbürgerungspolitik begann 1933 mit dem „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“, das zur Ausbürgerung zig Tausender politischer Emigrant_innen sowie Jüdinnen und Juden führte. Die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, wonach Juden Staatsbürgerschaft und Vermögen beim Überschreiten der Reichsgrenze verloren, flankierte legalistisch Deportation und Mord. Die zuvor erfolgte Vertreibung jüdischer Deutscher und Österreicher und deren Schwierigkeiten, Asyl zu finden, war bei den Beratungen zum Asylrecht im Artikel 16 ebenso präsent, insbesondere die gescheiterte Konferenz von Evian 1938. Somit lässt sich Artikel 16 als eine grundrechtliche Bewältigung der NS-Vergangenheit lesen.
Sowohl in den Beratungen 1948/49 als auch in ersten Grundgesetzkommentaren aus den 1950er Jahren zeigte sich ein weiterer Motivstrang: die Abgrenzung gegen den „Osten“, gegen den Kommunismus. Der Artikel 16 wurde so gesehen zum Gegenentwurf zur Politik des Staatsangehörigkeitsentzugs der Länder des Ostblocks. Und stärker noch als die politisch Verfolgten der NS-Zeit standen die politisch Verfolgte in der sowjetischen Besatzungszone beispielgebend vor Augen, welche nach Artikel 16 Asyl genießen sollten. Insofern spiegelt sich im Artikel 16 ein antitotalitärer Konsens, wie er erinnerungspolitisch mit den Gedenksteinen für die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus am Steinplatz zum Ausdruck kommt.
1993 wurde Artikel 16 mit breiter im Bundestag neu gefasst, begleitet von einer Welle rassistischer Pogrome. Artikel 16a behandelte nunmehr das Asylrecht, das durch mehrere einschränkende Regelungen (Herkunft oder Einreise eines Flüchtlings aus „sicheren“ Staaten, Flughafenverfahren, Asylbewerberleistungsgesetz) faktisch zu einer Abschottung: 2007 gab es weniger als 20.000 Asylanträge. Jüngst stellen Gerichtsentscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (mangelhaft und menschenunwürdig) und zum fehlenden Rechtsschutz vor Abschiebungen in „sichere“ Staaten die Regelungen von 1993 in Frage. Flucht und Vertreibung sind in der europäischen und deutschen Politik (Schiffskatastrophen im Mittelmeer, politische Aktionen von Flüchtlingen, rechte Kampagnen gegen Flüchtlingsunterkünfte) auf die Agenda zurückgekehrt.
Türkisch-deutsche Beziehungen
Während der Fall Altun in Berlin verhandelt wurde, waren die türkisch-deutschen Beziehungen zum einen durch den Militärputsch vom 12. September 1980 geprägt, zum anderen durch eine fremdenfeindliche Sicht auf türkische, vermeintlich Asyl missbrauchende Zuwanderinnen und Zuwanderer.
„Im Interesse der Fortführung einer nach wie vor guten Zusammenarbeit mit der Türkei auf polizeilichem Gebiet, aber auch im Interesse der Glaubwürdigkeit des Auslieferungsverkehrs mit der Türkei insgesamt“, so schrieb Innenminister Friedrich Zimmermann im Juli 1983 seinem Justizministerkollegen Engelhard, wäre Altun unverzüglich abzuschieben. Zimmermann war gerade in der Türkei gewesen, hatte eine schnelle Bearbeitung der seit dem Putsch gestellten 135 Auslieferungsanträge zugesagt und 180 neue Anträge entgegengenommen. Militärjunta, politische Verfolgung und Folter waren für ihn weniger wichtig als polizeiliche Kooperation mit dem NATO-Partner Türkei im Kampf gegen „Kriminelle und Terroristen“.
Dieses Interesse offenbarte sich auch in einem Schreiben des Justizstaatssekretär Klaus Kinkel (später Justiz- und Außenminister) an den zögernden Außenminister Genscher. Altuns Bruder wäre der „Moskau-Fraktion“ der türkisch-sozialdemokratischen Partei CHP zuzurechnen. Altuns Studentenverein, so Kinkel, würde „von den türkischen Behörden als terroristischer und kommunistischer Verein betrachtet [...]. Hauptsächlich aus Kreisen des linksextremen politischen Spektrums wird die Bundesregierung wegen ihrer Absicht angegriffen, die Auslieferung zu vollziehen.“
Anfang der 1980er Jahre setzten sich Medien in der Bundesrepublik erstmals intensiv mit einem so genannten Missbrauch des Asylrechts auseinander. „Ausländerwelle“, so titelte Der Spiegel im Juni 1980 und fragte: „Wird Westdeutschland überflutet von einer Fremdenwelle, müssen Massenlager her für die Asylanten oder gar Grenzrichter, die kurzen Prozeß machen? Der Mißbrauch der Asylbestimmungen heizt die Überfremdungsdebatte an und bedroht eine Verfassungsgarantie, die zum Besten der bundesdeutschen Rechtsordnung gehört.“ Der Spiegel schrieb im erwähnten Artikel weiter: „Im Visier haben die Bonner vor allem die Türken - sie stellen rund 60 Prozent der knapp 49.000 Asylbewerber, die in den ersten vier Monaten dieses Jahres auf vielfältigen Wegen ins Land strömten. Und gerade bei Ankömmlingen aus Anatolien befällt Deutsche, wie der Bonner Innenstaatssekretär Andreas von Schoeler weiß, leicht eine ‚brisante Mischung’ von Angstvokabeln ‚wie Öl, Ajatollah und Islam’, gedeiht schnell ‚Überfremdungsangst’, wird ‚vieles irrational’.“
So nimmt es nicht Wunder, dass die Zeitung Die Welt am 1. September 1983 Altuns Tod zwar bedauert, angesichts der Ausländerwellen, –ströme und –fluten aber vor Deichbruch warnt: „Und schon wird von interessierter Seite spekuliert, wie diese jedenfalls übereilte Tat politisch ausgenutzt werden kann, um die Bundesregierung unter Druck zu setzen. Was will man erreichen – dass künftig jeder ins Land darf, der möchte, ohne dass einem Gericht die Gelegenheit gegeben wird, den Anspruch des Bewerbers zu überprüfen?“ Und kürzer noch kommentierte am selben Tag BILD: „Nun ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat, aber sie darf nicht Sammellager aller in der Welt werden, die sich hier ein schönes Leben erhoffen.“
Literatur:
Arendt-Rojahn, Veronika (Hg.): Ausgeliefert. Cemal Altun und andere. Hamburg 1983.Cremer, Hendrick: Die Asyldebatte in Deutschland. 20 Jahre nach dem „Asylkompromiss“. Tübingen 2013. (=Deutsches Institut für Menschenrechte. Essay Nr. 14. Juni 2013.)
Seibert, Niels: Vergessene Proteste. Internationalismus und Antirassismus 1964-1983. Münster 2008.
Wittreck, Fabian: Artikel 16 [Ausbürgerung, Auslieferung], Artikel 16a [Asylrecht]. In: Dreier, Horst (Hg.): Grundgesetz-Kommentar. Bd 1. Präambel, Artikel 1-19. 3.Aufl. Tübingen 2013. S.1513-1631.
Abbildung: Screenshot eines Ausschnitts der Website "Flucht-Exil-Verfolgung", Denkmal von Akbar Behkalam in der Hardenbergstraße, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons
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